arbeitsrecht –
gute planung, klare ziele

Ihr Arbeitgeber hat gekündigt und Sie befürchten das soziale Aus?

Sie wollen neue Mitarbeiter einstellen, oder einem Mitarbeiter kündigen?

Sie wurden vom Arbeitgeber abgemahnt und befürchten weitergehende Konsequenzen?

Spannungen im Arbeitsverhältnis können schnell existenzgefährdende Folgen haben. Deshalb ist gerade auf diesem Gebiet eine gute Beratung essentiell und wir als starker Partner für Sie da.

Wir vertreten Sie auch an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Sozialrecht, z. B. beim Übergang aus dem Erwerbsleben in die Rente, etwa im Krankheitsfall, oder bei Erwerbsminderung.

Im Fall einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bietet unsere Kanzlei eine kostenlose Erstberatung an. So können Sie ohne Risiko, schnell und unverbindlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Chancen bei einer Kündigung klären. Dies ist besonders wichtig, da gegen eine Kündigung nur innerhalb von drei Wochen ab Erhalt vorgegangen werden kann. Sprechen Sie uns an.

Unser Leistungsspektrum: 

Beratung und Vertretung bei:

  • Kündigung (Beendigungs- und Änderungskündigung)
  • Abmahnung
  • Kündigungs- und Mutterschutz
  • Abwicklung beendeter Arbeitsverhältnisse
  • Vertragsgestaltung

Felix Westenberger
Arbeitsrecht

Telefon: +49 (0)851 - 200 918-0
E-Mail: kanzlei@westenberger-anwaelte.de