Berichte

EINSATZ VON SCHULBEGLEITERN - Fachkraft oder Hilfskraft?
7.Jan..2021
In dem von unserer Kanzlei vertretenen Fall ging es um einen Schüler mit einer Muskeldystrophie Typ Duchenne.
Ihr Ansprechpartner für Weitere Informationen:
Alban Westenberger
Fachanwalt für Sozialrecht

BEHÖRDEN MÜSSEN BEHINDERTE MENSCHEN LÜCKENLOS BERATEN - ANSONSTEN DROHT SCHADENSERSATZ !
1.Dez..2020
Geklagt hatte ein mittlerweile 37 jähriger Mann, der einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung nachgegangen war und daher Anspruch auf Leistungen wegen Erwerbsminderung dem Grunde nach haben könnte. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden muss sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen.
Haben Sie sozialrechtliche Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Alban Westenberger
Fachanwalt für Sozialrecht

UNTERVERSICHERUNG BEI LANDWIRTSCHAFTLICHEM BRANDSCHADEN - ZÄHLT DIE FLÄCHENANGABE IM MEHRFACHANTRAG?
15.Nov..2020
die Wiese abmäht und dafür eine Pauschalzahlung erfolgt. Nach einem Brandschaden hatte die zuständige Versicherung eine Kürzung der Versicherungsleistungen vorgenommen. Das Landgericht Passau und das OLG entschieden dagegen, dass eine ausschließliche Bewirtschaftung im Sinne des Mehrfachantrags darin nicht zu sehen ist. Folglich sind derartig genutzte Flächen in der landwirtschaftlichen Inhaltsversicherung bei Berechnung der versicherten Betriebsfläche nicht zu berücksichtigen.
Sie haben ein versicherungsrechtliches Anliegen? Gerne stehen wir Ihnen für weitergehende Informationen zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Alban Westenberger
Fachanwalt für Versicherungsrecht

VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND HEIMKOSTEN - Schutz vor Zugriff des Sozialhilfeträgers?
20.Aug..2020
angelegt und jahrelang bespart hatte. Nur einen kleinen Anteil des Geldes, der schon vor über zehn Jahren geflossen war, durften die Kinder behalten (Verjährungsfrist gemäß § 529 BGB).
Mehr zu dieser Entscheidung im externen Beitrag von Alban Westenberger, auf

CORONA VIRUS UND VERSICHERUNGSSCHUTZ
21.März.2020
In der Regel besteht bei derartigen Betriebsunterbrechungen kein Versicherungsschutz. In bestimmten Branchen (insbesondere Ernährungswirtschaft, Gastro-Bereich etc.) können aber Schäden „infolge der Infektionsgefahr bei Menschen“ im Rahmen einer Betriebsschließungs-versicherung mitversichert sein. Dann lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen:
Sieht die Police eine Deckung auch bei Infektionserkrankungen des Menschen vor?
Außerdem wichtig zur Vermeidung von Gefahrerhöhungen: wie hat der Betriebsinhaber auf dien Corona-Verdacht reagiert?
Sollten Sie also von einem Corona-Virus Fall und einer behördlichen Betriebsschließung betroffen sein, oder weitergehende Fragen zum Versicherungsschutz Ihrer Firma im Fall der Corona-Epidemie haben stehen wir für Rückfragen und Beratung gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Alban Westenberger
Fachanwalt für Versicherungsrecht