Berichte

EINSATZ VON SCHULBEGLEITERN - Fachkraft oder Hilfskraft?

7.Jan.2021

Wichtige Entscheidung des Landessozialgerichts München (L 8 SO 133/18). Bei der Beurteilung des Assistenzbedarfs von Schulbegleitern (Einsatz einer Fach- oder Hilfskraft) kommt der Einschätzung des betreuenden Personals der Einrichtung (hier: Förderzentrum körperliche Entwicklung) eine wichtige Einschätzungsfunktion zu. Nur kurzfristige Beobachtungen des bezirklichen Fachdienstes sind ggf. nicht auseichend.

In dem von unserer Kanzlei vertretenen Fall ging es um einen Schüler mit einer Muskeldystrophie Typ Duchenne.

 

Ihr Ansprechpartner für Weitere Informationen:

Alban Westenberger
Fachanwalt für Sozialrecht

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BEHÖRDEN MÜSSEN BEHINDERTE MENSCHEN LÜCKENLOS BERATEN - ANSONSTEN DROHT SCHADENSERSATZ !

1.Dez.2020

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 02.08.2018 (AZ III ZR 466/16) Behörden, insbesondere der Sozialverwaltung ein hohes Maß an Sorgfaltspflichten bei der Beratung behinderter Menschen auferlegt. Im konkreten Fall hätte sich aufdrängen müssen, dass ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bestehen könnte.

Geklagt hatte ein mittlerweile 37 jähriger Mann, der einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung nachgegangen war und daher Anspruch auf Leistungen wegen Erwerbsminderung dem Grunde nach haben könnte. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden muss sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen.

 

Haben Sie sozialrechtliche Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Alban Westenberger
Fachanwalt für Sozialrecht

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UNTERVERSICHERUNG BEI LANDWIRTSCHAFTLICHEM BRANDSCHADEN - ZÄHLT DIE FLÄCHENANGABE IM MEHRFACHANTRAG?

15.Nov.2020

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat in einer von unserer Kanzlei vertretenen Sache bestätigt (Az 25 U 958/18), dass der Einwand der Unterversicherung im Rahmen einer landwirtschaftlichen Versicherung nicht eingreift, wenn ein Landwirt aus Gefälligkeit bei einem Nachbarn

die Wiese abmäht und dafür eine Pauschalzahlung erfolgt. Nach einem Brandschaden hatte die zuständige Versicherung eine Kürzung der Versicherungsleistungen vorgenommen. Das Landgericht Passau und das OLG entschieden dagegen, dass eine ausschließliche Bewirtschaftung im Sinne des Mehrfachantrags darin nicht zu sehen ist. Folglich sind derartig genutzte Flächen in der landwirtschaftlichen Inhaltsversicherung bei Berechnung der versicherten Betriebsfläche nicht zu berücksichtigen.

 

Sie haben ein versicherungsrechtliches Anliegen? Gerne stehen wir Ihnen für weitergehende Informationen zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:
Alban Westenberger
Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

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VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND HEIMKOSTEN - Schutz vor Zugriff des Sozialhilfeträgers?

20.Aug.2020

Auch die Lebensversicherungsverträge von Enkelkindern sind im Falle von Hilfe zur Pflege nicht vor Rückforderungen der Sozialträger geschützt. Dazu hat das Oberlandesgericht Celle am 13. Februar 2020 ein viel beachtetes Urteil gesprochen. Weil eine Großmutter die Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) in Anspruch nehmen musste, kassierte der zuständige Sozialträger später als Ausgleich die Guthaben aus zwei Bonussparkonten, die sie bei einer Bank für ihre beiden Enkelkinder

angelegt und jahrelang bespart hatte. Nur einen kleinen Anteil des Geldes, der schon vor über zehn Jahren geflossen war, durften die Kinder behalten (Verjährungsfrist gemäß § 529 BGB).

 

Mehr zu dieser Entscheidung im externen Beitrag von Alban Westenberger, auf

www.procontra-online.de

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CORONA VIRUS UND VERSICHERUNGSSCHUTZ

21.Mrz.2020

In der ersten Märzwoche 2020 ist das Corona Virus auch in Südostbayern angekommen. In einem Verdachtsfall kann es entweder aufgrund behördlicher Weisungen oder der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu Betriebsschließungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen kommen.

In der Regel besteht bei derartigen Betriebsunterbrechungen kein Versicherungsschutz. In bestimmten Branchen (insbesondere Ernährungswirtschaft, Gastro-Bereich etc.) können aber Schäden „infolge der Infektionsgefahr bei Menschen“ im Rahmen einer Betriebsschließungs-versicherung mitversichert sein. Dann lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen:
Sieht die Police eine Deckung auch bei Infektionserkrankungen des Menschen vor?

Außerdem wichtig zur Vermeidung von Gefahrerhöhungen: wie hat der Betriebsinhaber auf dien Corona-Verdacht reagiert?

Sollten Sie also von einem Corona-Virus Fall und einer behördlichen Betriebsschließung betroffen sein, oder weitergehende Fragen zum Versicherungsschutz Ihrer Firma im Fall der Corona-Epidemie haben stehen wir für Rückfragen und Beratung gerne zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner:
Alban Westenberger
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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