versicherungsrecht –
keine experimente

Ihre Berufsunfähigkeit wird nicht anerkannt?

Ihre Entschädigungsleistung nach einem Unfall erscheint Ihnen zu gering?

Die Versicherung streicht Ihnen das Krankengeld?

Sie haben Zweifel an der Bewertung durch einen medizinischen Gutachter? 

Durch den Rückgang staatlicher Vorsorgeleistungen nimmt die Bedeutung des privaten Versicherungsrechts stetig zu. Nicht immer verhalten sich Versicherungen so, wie Sie es bei Abschluss eines Vertrags erwartet haben.

Häufig scheitert die Durchsetzung von Ansprüchen daran, dass bei Vertragsabschluss unvollständige Angaben gemacht wurden, Informationen gegenüber der Versicherung nicht erfolgten oder Fristen versäumt wurden. Dann drohen Kündigung und Anfechtung  des Versicherungsvertrags.

Ungünstige medizinische Gutachten führen nicht selten zur Leistungsverweigerung, besonders bei Berufsunfähigkeit und Unfallfolgen.

In all diesen Fällen sind Sie auf einen Profi an Ihrer Seite angewiesen. Einen, der sich in dieser komplizierten Materie auskennt und alles daran setzt, dass Sie zu ihrem Recht kommen.

Unser Leistungsspektrum:

  • Durchsicht Ihrer Versicherungsunterlagen: 
  • Was ist versichert? Durchsicht des Schriftwechsels mit Ihrer Versicherung und Bewertung der Ansprüche gegenüber der Versicherung, Klärung von Kostenfragen, u.a. mit der Rechtsschutzversicherung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche, außergerichtlich und im Klageverfahren

Alban Westenberger
Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht

Telefon: +49 (0)851 - 200 918-0
E-Mail: kanzlei@westenberger-anwaelte.de